Die Führerscheine in Deutschland erhalten ein Verfallsdatum. Nach einem Bericht der "Saarbrücker Zeitung" soll die Fahrerlaubnis ab 2013 nur noch 15 Jahre gültig sein. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen die Inhaber einen neuen Führerschein beantragen, aber keine neue Fahrprüfung absolvieren.
Alle bis 2013 ausgestellten unbefristeten Führerscheine müssen bis 2033 umgetauscht werden, bestätigte ein Sprecher des Verkehrsministeriums. Grund für die Befristung sei eine EU-Richtlinie, die die Bundesregierung bis nächstes Jahr umgesetzt haben muss.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einem Grundsatzurteil den sogenannten Führerschein-Tourismus erschwert.
Nach einer Entscheidung vom 25. Februar 2010 kann die Benutzung eines ausländischen EU-Führerscheins in Deutschland untersagt werden, wenn der Inhaber zu dem Zeitpunkt, an dem ihm die Fahrerlaubnis ausgestellt wurde, seinen ordentlichen Wohnsitz nicht in dem Ausstellerstaat hatte. Diesbezüglich müssen bei den Behörden des ausstellenden Landes weitere Informationen eingeholt werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatz-Urteil (Az.: 3 C 15.09 und 16.09).
Geklagt hatten zwei Autofahrer, die unter Drogen- und Alkoholeinfluß gefahren waren und ihre deutschen Führerscheine eingebüßt hatten. Sie beriefen sich auf das Europarecht, wonach EU-Mitgliedsstaaten ausländische Führerscheine grundsätzlich anerkennen müssen. Der deutsche Führerschein wäre ihnen nur nach einer MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung), die die Kläger verweigert hatten, wiedererteilt worden. Stattdessen machten sie aber in Polen einen neuen Führerschein und verlangten dessen Anerkennung in Deutschland.
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